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Integrierte Versorgung in Brandenburg
Seit Jahrzehnten stehen die starren Grenzen zwischen ambulanter, stationärer und Rehabilitationsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Kritik und werden für Ineffizienzen wie beispielsweise der Vorhaltung von doppelten Facharztstrukturen, Doppeluntersuchungen sowie längeren Wartezeiten für Patienten verantwortlich gemacht. Mit der Einführung der Integrierten Versorgung wollte der Gesetzgeber den an der Versorgung und Finanzierung beteiligten Akteuren die notwendigen Freiräume schaffen, sektorenübergreifende Versorgungskooperationen einzugehen. ...

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